unzweckmässig erachtet worden, da die Umweltbelastung auch an Wochenenden erheblich sei. O. Mit ausführlicher Duplik vom 19. Dezember 2019 legten die Verfahrensbeteiligten u.a. dar, dass sie sehr wohl vom Lärm der anderen Strassenabschnitte betroffen seien, weshalb sie zur Teilnahme am Verfahren legitimiert seien. Die Betroffenheit und das schutzwürdige Interesse der Nachbarn ergebe sich daraus, wie sich das Bauprojekt als Ganzes in besonderem Mass auf ihre rechtliche und tatsächliche Situation auswirke. Es stehe ihnen frei, sich zu sämtlichen Elementen der angefochtenen Verfügung, somit auch zu den IGW-Überschreitungen auf der Neugasse und Ägeristrasse, zu äussern.