Sie werde rechtskräftig, sobald auch diejenige der Sicherheitsdirektion in Rechtskraft erwachse. Ab diesem Zeitpunkt müssten die Massnahmen umgesetzt werden. Dann ändere der Zusatz auch nichts, dass der lärmmindernde Belag erst mit dem nächsten Belagsersatz, aber spätestens innert fünf Jahren, einzubauen sei. Sofern vom Gericht als notwendig erachtet, wäre als Zeuge von der Zuger Polizei nicht R.________, sondern S.________ als zuständiger Sachbearbeiter der Abteilung Sicherheitspolizei, Verkehrstechnik, einzuladen. Eine zeitliche Beschränkung der Tempo 30-Anordnung sei geprüft worden, sei aber als Urteil V 2019 10 und V 2019 15 14