Die statistischen Unfallauswertungen ergäben nach den Berechnungstabellen gemäss SN-Norm 641 724 für den Kolinplatz und den Knoten "Grabenstrasse/Zugerbergstrasse" Unfallschwerpunkte. Der Kanton sei von Bundesrecht wegen verpflichtet, geeignete Massnahmen zu treffen, um diese zu beheben. Mit der Anordnung der Temporeduktion könne die Verkehrssicherheit für die Fussgänger und die Radfahrer aber auch für den motorisierten Individualverkehr (MIV) verbessert und die Sicherheitsdefizite auf allen drei Strassenabschnitten beseitigt werden. Die lärmmindernde Wirkung von lärmarmen Reifen werde nicht bestritten. Deren Einsatz liege aber ausserhalb des kantonalen Einflussbereiches.