Die Herabsetzung der Geschwindigkeit innerorts sei eine wirkungsvolle Massnahme zur Steigerung der Radverkehrssicherheit. Darüber hinaus verbessere die Einführung von Urteil V 2019 10 und V 2019 15 10 Tempo 30 die Aufenthaltsqualität, wovon letztlich das lokale Verkaufsgewerbe und die örtliche Gastronomie profitiere. Und schliesslich wirke sie sich auch in einer Reduktion des lärmbedingten Minderwerts aus, von welchem die angrenzenden Liegenschaften betroffen seien.