In materieller Hinsicht wurde beanstandet, dass die Lärmsanierung an der Neugasse und Ägeristrasse nur auf dem Papier erfolgt sei; die Anwohner seien immer noch zu hohem Lärm ausgesetzt. Zwar würden die in der LSV fixierten Lärmgrenzwerte noch gelten, sie seien aus medizinischer Sicht aber schon längstens überholt. Dazu sei der vorliegend strittige Perimeter mit der ES III den üblichen, aber aus Sicht des Gesundheitsschutzes viel zu hohen Lärmbelastungsgrenzwerten zugeordnet. Die Belastungen lägen massiv und besorgniserregend über den WHO-Empfehlungen. Im Weiteren wurde detailliert die Verfahrensgeschichte der Lärmsanierung Grabenstrasse dargelegt.