Der TCS sei nicht beschwerdebefugt. Er habe nicht dargetan, dass eine Grosszahl seiner angeblich 20'000 Mitglieder betroffen sei. Um dies überprüfen zu können, sei er vom Gericht aufzufordern, eine nicht anonymisierte Mitgliederliste einzureichen. Dazu habe er seine besondere Betroffenheit nicht substantiiert, weshalb es an seinem Rechtsschutzinteresse fehle.