E. Mit identischen Eingaben zu den beiden Beschwerden teilte der Stadtrat Zug am 13. März 2019 mit, dass er davon ausgehe, dass die zur Festlegung einer abweichenden Höchstgeschwindigkeit auf der Grabenstrasse, der Neugasse und der Ägeristrasse eingereichten Unterlagen bzw. Gutachten schlüssig und vollständig seien und in genügendem Mass als Grundlage für den Entscheid der Sicherheitsdirektion vom 20. Dezember 2018 dienten resp. herangezogen werden könnten.