Auch auf der Neugasse liege die durchschnittliche Geschwindigkeit zwischen 06:00 und 20:00 Uhr unter 30 km/h. Velofahrer nutzten überdies mehrheitlich die Velowege via Zeughausgasse oder die Obere und Untere Altstadt. Zur Verhältnismässigkeitsprüfung hätte zwingend gehört, wie sich T30 auf das Umfahrungsverhalten auswirke; mit der Massnahme werde vermehrt die Kernzone gemieden und auf andere Routen ausgewichen. Die Unfallgefahren würden auf ungeeignete Nebenstrassen in Wohnzonen und bei Schulhausarealen verschoben. Lärmschutz allein vermöge T30 nicht zu rechtfertigen, wenn diese Massnahme zu erheblichen Nachteilen andernorts führe.