B. Am 6. Februar 2019 reichten 16 Beschwerdeführer, die alle am Postplatz, an der Neugasse, am Kolinplatz, an der Ägeristrasse, am Fortunagässli oder an der Grabenstrasse domiziliert sind bzw. dort ein Gewerbe betreiben, beim Verwaltungsgericht eine Beschwerde ein und beantragten, die Verkehrsanordnungen der Sicherheitsdirektion vom 20. Dezember 2018 seien aufzuheben. In formeller Hinsicht werde nach Edition sämtlicher Gutachten i.Z. mit der angefochtenen Verkehrsanordnung und Vorlage der Begründung der Sicherheitsdirektion ein zweiter Schriftenwechsel beantragt; unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zulasten des Kantons.