Sie erliess diese Anordnungen unter der Bedingung, dass die Sanierungsund Erleichterungsverfügung der Baudirektion vom 20. Dezember 2018 betreffend "Kantonsstrasse 25: Lärmsanierung Stadtkerndurchfahrt, Abschnitt Grabenstrasse (Casino–Kolinplatz) in Rechtskraft erwachse und umgesetzt werde. Diese Verfügung wurde der Baudirektion, dem Tiefbauamt, dem Stadtrat Zug und der Zuger Polizei mitgeteilt. Diese am 20. Dezember 2018 verfügten Verkehrsanordnungen wurden in der Folge im Amtsblatt Nr. 2 vom 11. Januar 2019 publiziert.