Am 20. Dezember 2018 verfügte die Sicherheitsdirektion die von der Baudirektion beantragten Verkehrsanordnungen in der Stadtgemeinde Zug, nämlich die Anordnung resp. Signalisationen der Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h auf der Kantonsstrasse 25 (Grabenstrasse) zwischen der Verzweigung Zugerbergstrasse und dem Kolinplatz, auf der Kantonsstrasse 25 (Neugasse) zwischen dem Kolinplatz und dem Postplatz sowie auf der Kantonsstrasse 381 (Ägeri-strasse) zwischen dem Kolinplatz und der Verzweigung Dorfstrasse.