Demzufolge habe der umstrittene Kelleranbau gegenüber der Strasse Schwerzelrain einen Abstand von 4 m einzuhalten. Gemäss den bewilligten Plänen betrage der Abstand der Rückwand des Kelleranbaus zur Strasse Schwerzelrain teilweise lediglich 3,56 m. Urteil V 2019 109 5