Gegen den Entscheid des Gemeinderats Oberägeri vom 17. Dezember 2018 wurden drei Verwaltungsbeschwerden beim Regierungsrat erhoben, eine davon von der Bauherrschaft. Die Bauherrschaft beantragte die Aufhebung des vom Gemeinderat Oberägeri in seiner Verfügung festgelegten Abbruch- und Mehrwertrevers. Die beiden anderen Beschwerdeführer (im Verwaltungsbeschwerdeverfahren Beschwerdeführer 1 und 2 genannt) beantragten in ihren separaten Eingaben je die Aufhebung des Entscheids des Gemeinderats Oberägeri, somit die Aufhebung der Baubewilligung. Zusätzlich beantragten die Beschwerdeführer 1 den Rückbau der strassenseitigen Rückwand im Bereich der Grenzabstandsverletzung.