Gegen das 5. Projektänderungsgesuch wurden zwei Einsprachen erhoben. Mit Beschluss vom 17. Dezember 2018 erteilte der Gemeinderat Oberägeri die Baubewilligung für das 5. Projektänderungsgesuch im Sinne einer Ausnahmebewilligung unter Bedingungen und Auflagen. Insbesondere wurde ein Abbruch- und Mehrwertrevers verfügt. Die Einsprachen wurden abgewiesen, soweit darauf eingetreten wurde. Zur Begründung führte der Gemeinderat im Wesentlichen aus, dass es sich bei der Strasse Schwerzelrain um eine Urteil V 2019 109 3