Der Strassenabstand von 4,0 m wird von der Kellerwand auf einer Länge von 3,44 m um bis zu 0,44 m unterschritten. Die 2. Projektänderung hatte einen Rückbau der im Unterabstand zur Strasse erstellten Kellerwand vorgesehen, womit der Strassenabstand von 4,0 m durchgehend eingehalten worden wäre. Der am 22. August 2018 von der Abteilung Bau und Sicherheit erlassene Baustopp wurde mit Verfügung vom 7. September 2018 wieder aufgehoben, da die Bauherrschaft glaubhaft machen konnte, dass der Rückbau der Kellerwand weiterhin möglich sei.