In der Folge reichte die Bauherrschaft vier verschiedene Projektänderungsgesuche ein, welche ebenfalls je mit Auflagen und Bedingungen bewilligt wurden. Am 30. Mai 2018 führte die Abteilung Bau und Sicherheit der Gemeinde Oberägeri eine Teilabnahme des Erd- und Obergeschosses durch. Dabei wurde insbesondere festgestellt, dass der sich im Unterabstand zur Strasse Schwerzelrain befindende Teil der Kellerwand im Erdgeschoss – entgegen der 2. Projektänderungsbewilligung – nicht zurückgebaut worden war. Der Strassenabstand von 4,0 m wird von der Kellerwand auf einer Länge von 3,44 m um bis zu 0,44 m unterschritten.