Das Strassenverkehrsamt selber schliesst aus dem längeren Verbleiben bei winterlichen Temperaturen im Freien, dem Konsumieren von hochprozentigem Alkohol (wenn auch gemischt mit Tonic) bereits am Morgen und wochentags und ohne gesellschaftlichen Kontext auf einen gewissen Kontrollverlust, der aus seiner Sicht abklärungsbedürftig sei. Das Strassenverkehrsamt hegt somit offenbar den Verdacht, dass der Beschwerdeführer über die Alkoholtoleranz (Giftfestigkeit) eines schweren Trinkers verfügt.