Seine Fahreignung war 2009 nach der Einnahme von Cannabis und Amphetaminen als eingeschränkt beurteilt worden, konnte jedoch 2010 nach Abklärungen bejaht werden, was auch bis 2017 so blieb. 2017 ergaben sich wiederum Zweifel an der Fahreignung des Beschwerdeführers, nachdem ein Drogenschnelltest der Luzerner Polizei am 22. April 2017 positiv auf Cocain reagiert hatte (die Fahrfähigkeit des Beschwerdeführers zum Zeitpunkt der Kontrolle aber nicht als vermindert beurteilt wurde).