Mit Verfügung vom 23. Juli 2018 erteilte das Strassenverkehrsamt des Kantons Zug dem Beschwerdeführer den Führerausweis wieder – ohne Auflagen – nachdem ein verkehrsmedizinisches Gutachten der Fachstelle Verkehrsmedizin Rotkreuz vom 18. Juli 2018 ergeben hatte, dass die Fahreignung des Beschwerdeführers nun wieder befürwortet werden könne. Das Gutachten hatte keine Hinweise auf einen damaligen verkehrsrelevanten Drogenmissbrauch oder eine Drogenabhängigkeit ergeben. Ebenso wenig lagen Hinweise auf einen problematischen Alkoholkonsum vor.