Lernfahrausweis der Kategorie B sowie den Führerausweis der Kategorie M im Sinne eines Sicherungsentzugs auf unbestimmte Zeit, nachdem bei ihm der missbräuchliche Konsum von Cannabis und Amphetaminen hatte nachgewiesen werden können (StVA-act. A 12). Am 20. April 2010 erteilte das Strassenverkehrsamt des Kantons Luzern dem Beschwerdeführer den Lernfahrausweis der Kategorie B wieder mit Auflagen, nachdem ein Gutachten die Wiedererteilung des Ausweises unter gewissen Auflagen befürwortet hatte (StVA-act. A 22). Alle im Rahmen der Begutachtung vorgenommenen Laborbefunde waren negativ gewesen (StVA-act. A 21).