Es sei ihm erfreulicherweise gelungen, seinen Cocainkonsum von zuletzt ca. einmal monatlich ab 2014 bis zum Ereignis vom 22. April 2017 bis zur letzten Begutachtung vom 4. Juli 2018 bei der Verkehrsmedizin Rotkreuz gänzlich einzustellen. Für eine fortgesetzte Cocainabstinenz spreche denn auch die freiwillig ab- und zu den Akten gegebene Urinprobe vom 29. November 2019. Dennoch erachtet das Strassenverkehrsamt gesamthaft gesehen und, obwohl gerade die freiwillige Urinprobe vom 29. November 2019 durchaus positiv zu würdigen sei, im Interesse der allgemeinen Verkehrssicherheit eine kurze Abklärung der Fahreignung für zweck- und verhältnismässig und angezeigt.