Zwar anerkennt das Strassenverkehrsamt in seiner Vernehmlassung, dass es dem Beschwerdeführer in der Vergangenheit wiederholt gelungen sei, sein Konsumverhalten hinsichtlich Amphetamins und Cannabis bzw. hinsichtlich Cocains so zu ändern bzw. den Konsum im relevanten Zeitpunkt einzustellen, dass er jeweils habe positiv begutachtet werden können. Es sei ihm erfreulicherweise gelungen, seinen Cocainkonsum von zuletzt ca. einmal monatlich ab 2014 bis zum Ereignis vom 22. April 2017 bis zur letzten Begutachtung vom 4. Juli 2018 bei der Verkehrsmedizin Rotkreuz gänzlich einzustellen.