Gleich verhält es sich in Bezug auf alle verwertbaren Informationen, die eine Alkoholabhängigkeit oder einen chronischen Alkoholmissbrauch nahelegen. Wer nachweislich bzw. zugestandenermassen regelmässig so viel Alkohol konsumiert, dass seine Fahrfähigkeit (fast) täglich während mindestens mehrerer Stunden aufgehoben wird, dürfte kaum in der Lage sein, den Alkoholkonsum zu kontrollieren und ihn ausreichend vom Strassenverkehr zu trennen; jedenfalls begründet ein solches Trinkverhalten den dringenden Verdacht einer fehlenden Fahreignung (a.A. aber offenbar Cédric Mizel, Strassenverkehr 2013, S. 11).