SVG steht die Trunksucht und die Betäubungs- oder Arzneimittelabhängigkeit. Eine die Fahreignung ausschliessende Trunksucht liegt dann vor, wenn der Lenker regelmässig so viel Alkohol konsumiert, dass seine Fahrfähigkeit vermindert wird und er keine Gewähr bietet, den Al-koholkonsum zu kontrollieren und ihn ausreichend vom Strassenverkehr zu trennen. In diesem Fall besteht die Gefahr, dass der Lenker im akuten Rauschzustand am Strassen-verkehr teilnimmt. Massgebend sind nicht starre Regeln, sondern die Umstände des Ein-zelfalls, insbesondere auch die persönlichen Verhältnisse des Betroffenen.