Aus den von ihnen gemachten Beobachtungen gingen die berichtenden Polizisten davon aus, dass eine gewisse Alkoholgewöhnung bestehe und sich Fahrten unter Alkoholeinfluss demnach nicht ausschliessen liessen. Das längere Verbleiben bei winterlichen Temperaturen im Freien, das Konsumieren von hochprozentigem Alkohol (wenn auch gemischt mit Tonic) bereits am Morgen und wochentags ohne gesellschaftlichen Kontext lasse jedenfalls auf einen gewissen Kontrollverlust schliessen, der aus Sicht des Strassenverkehrsamtes abklärungsbedürftig sei. F. Es folgten keine weiteren Eingaben mehr. Das Verwaltungsgericht erwägt: