Es müsse daher doch etliche Zeit zwischen dem Verlassen des Hauses in nicht entsprechender Bekleidung und ohne entsprechendes Kälteempfinden bei einer Aussentemperatur von lediglich ca. 4 Grad bis zum Eintreffen der Polizei vergangen sein. Ein Alkoholkonsum (zwei Gin Tonics) wochentags und am Morgen müsse als auffällig beurteilt werden. Aus den von ihnen gemachten Beobachtungen gingen die berichtenden Polizisten davon aus, dass eine gewisse Alkoholgewöhnung bestehe und sich Fahrten unter Alkoholeinfluss demnach nicht ausschliessen liessen.