C. Mit Verfügung vom 6. Dezember 2019 erteilte der Vorsitzende der verwaltungsrechtlichen Kammer des Verwaltungsgerichts der Beschwerde vorläufig und vorsorglich aufschiebende Wirkung. D. Den von ihm verlangten Kostenvorschuss von Fr. 1'200.– bezahlte der Beschwerdeführer innert der ihm dafür gesetzten Frist.