__ den Führerausweis vorsorglich entzogen, nachdem bei ihm die Einnahme bzw. Applikation von Cocain habe nachgewiesen werden können. Nachdem die Fahreignung von A.________ mit verkehrsmedizinischem Gutachten der Fachstelle Verkehrsmedizin Rotkreuz vom 18. Juli 2018 – ohne Auflagen – wieder habe befürwortet werden können, sei A.________ der Führerausweis mit Verfügung vom 23. Juli 2018 wiedererteilt worden. Gemäss Bericht der Zuger Polizei vom C.________ sei A.________ am D.________, ca. 11.00 Uhr, vor seiner Wohnadresse trotz winterlicher Kälte in Finken und ohne Jacke draussen angetroffen worden (Ausrücken der Polizei nach einer entsprechenden Meldung).