es treffe zwar zu, dass die sog. Unternehmervarianten von Offerten als Zusatz zu den eigentlichen Submissionsunterlagen zulässig seien; auf dem Deckblatt "Ausschreibungsunterlagen – Einladungsverfahren" der Gemeinde Steinhausen zur Einreichung von Offerten werde jedoch explizit darauf hingewiesen, dass die Unternehmervariante des eingereichten Angebots zusammen mit der vollständig ausgefüllten Hauptofferte einzureichen sei; die Beschwerdeführerin habe ihre Ausschreibungsunterlagen unvollständig ausgefüllt (Einsetzen des Bruttopreises der Unternehmervariante) und der ausschreibenden Gemeinde einzig eine Unternehmervariante ihrer Offerte zugestellt;