- der Gemeinderat Steinhausen entgegnet, das von der Beschwerdeführerin am 8. November 2019 eingereichte Angebot habe einzig die sog. Unternehmervariante der Offerte und nicht – wie vorgeschrieben – eine vollständig ausgefüllte Hauptofferte enthalten; es treffe zwar zu, dass die sog. Unternehmervarianten von Offerten als Zusatz zu den eigentlichen Submissionsunterlagen zulässig seien;