Was die "Kooperationsvorschläge" des Beschwerdeführers betrifft, so kann diesen aus den erwähnten Gründen nicht entsprochen werden. Eine wöchentliche Überprüfung (sechs Monate lang), ob der Beschwerdeführer Drogen konsumiert hat oder nicht, wäre einerseits sowohl für den Beschwerdeführer als auch für das Strassenverkehrsamt mit einem unverhältnismässigen Aufwand verbunden. Andererseits ist auch eine wöchentliche Kontrolle nicht engmaschig genug, um der Gefahr zu begegnen, dass der Beschwerdeführer im Rahmen eines Kontrollverlustes ein Motorfahrzeug führt, ohne dafür geeignet zu sein. Um die Fahreignung wieder zu beweisen, ist die Einhaltung einer längeren Drogenabstinenz unumgänglich.