Dass der Beschwerdeführer clean ist und für niemanden eine Gefahr darstellt – wie er das behauptet –, ist zu wenig sicher. Nicht einmal am Wochenende vor der verkehrsmedizinischen Untersuchung gelang es ihm auf den Konsum von Kokain zu verzichten, was nicht anders als im Sinne eines bestehenden Kontrollverlusts interpretiert werden kann, der eine Befürwortung der Fahreignung klar in Frage stellt. Wie die Gutachterin zutreffend ausführt, ist das Gefahrenpotenzial von Kokain sehr hoch. Kokain ist im Strassenverkehr auf Grund seiner enthemmenden Wirkung noch gefährlicher als Heroin. Bisherige Erfahrungen haben Urteil V 2019 103 10