Die vom IRMZ vorgenommene chemisch-toxikologische Haaruntersuchung ergab denn auch für den Zeitraum Mitte Mai bis Ende August 2019 eine Kokainkonzentration im Kopfhaar des Beschwerdeführers von 25'000 pg/mg, was einen starken bis sehr starken Kokainkonsum in dieser Zeit belegt. Vor diesem Hintergrund ist mit dem Strassenverkehrsamt von einem Kokainmissbrauch auszugehen, mit der naheliegenden Gefahr eines Kontrollverlustes bzw. der Gefahr, dass der Beschwerdeführer nicht in der Lage sein könnte, Drogenkonsum und Strassenverkehr ausreichend zu trennen. Dass der Beschwerdeführer clean ist und für niemanden eine Gefahr darstellt – wie er das behauptet –, ist zu wenig sicher.