Die Gutachterin der Verkehrsmedizin Rotkreuz führte in ihrem Bericht vom 22. Oktober 2019 aus, bei der körperlichen Untersuchung hätten keine verkehrsmedizinisch relevanten Befunde erhoben werden können. Der Beschwerdeführer habe sich in guter physischer und psychischer Verfassung befunden. Bei gesamthafter Betrachtung müsse aber davon ausgegangen werden, dass der Beschwerdeführer einen erheblichen Cocainmissbrauch betreibe, wobei er auch noch kurz vor der verkehrsmedizinischen Untersuchung konsumiert habe. Ein Konsum im näheren zeitlichen Umfeld vor der verkehrsmedizinischen Untersuchung müsse als Kontrollverlust gewertet werden.