Die chemisch-toxikologische Haaruntersuchung zur Überprüfung des Drogenkonsums durch das Institut für Rechtsmedizin der Universität Zürich (IRMZ) ergab gemäss dem Bericht des IRMZ vom 23. September 2019 eine Cocain-Konzentration im Kopfhaar des Beschwerdeführers von 25'000 pg/mg für den untersuchten Zeitraum Mitte Mai bis Ende August 2019. Das IRMZ erklärte, die im vorliegenden Fall festgestellte Cocain- Konzentration liege im oberen Bereich der im Labor des IRMZ untersuchten Haarproben. Werte dieser Grössenordnung seien ihres Erachtens vereinbar mit einem starken bis sehr starken Cocain-Konsum innerhalb der genannten Zeitperiode (StVA-act. 7).