Urteil V 2019 103 8 Trennung von seiner Frau vermehrt Cocain konsumiert, teilweise jedes Wochenende. Er sei durch den Konsum aber weder bei der Arbeit noch beim Fahren eingeschränkt gewesen, habe dies stets getrennt. Er habe in der Regel nur am Wochenende konsumiert (ca. 99 %). Er habe nicht die im Polizeirapport angegebene Menge konsumiert, teilweise habe er das Cocain auch das WC heruntergespült. Nach der Befragung durch die Kantonspolizei St. Gallen habe er viel weniger konsumiert, nur noch vereinzelt. Der letzte Konsum einer kleinen Menge Cocain sei am Wochenende vor der aktuellen Untersuchung gewesen. Dies sei nicht so schlau gewesen.