Bagatellisierungstendenz, was die angebliche Konsummenge bzw. deren Auswirkungen anbelange, zuerst ein hinreichend langer Abstinenznachweis erbracht werden müsse, bevor die Fahreignung wieder zu befürworten sein werde. Dies entspreche im Übrigen auch dem immer noch geltenden Leitfaden "Verdachtsgründe fehlender Fahreignung" der Expertengruppe Verkehrsmedizin aus dem Jahr 2000, IV. Behebung des Fahreignungsmangels, S. 121. E. Mit Schreiben vom 23. Dezember 2019 wurde dem Beschwerdeführer die Vernehmlassung des Strassenverkehrsamts zur Kenntnisnahme zugestellt und ihm mitgeteilt, er könne allfällige Bemerkungen dazu bis zum 13. Januar 2020 einreichen.