Vor dem Hintergrund eines belegten starken bis sehr starken Kokainkonsums und widersprüchlichen eigenanamnestischen Angaben in Relation zu den Ergebnissen der Haaranalyse sei von einem Kokainmissbrauch auszugehen und es werde entsprechend den einschlägigen verkehrsmedizinischen Empfehlungen vor der positiven Beurteilung der Fahreignung eine mindestens 6-monatige Drogenabstinenz mit Begleitung durch Gespräche bei einer Fachperson für Suchtfragen gefordert. Es sei aus Sicht des Strassenverkehrsamts ohne weiteres nachvollziehbar und entspreche der Praxis, dass angesichts des Suchtpotentials von Kokain und der hier beobachteten