All diese Umstände seien in Bezug auf die Fahreignung kritisch zu bewerten und schlössen diese nachvollziehbar aus. Definitionsgemäss gehe es bei der Fahreignungsbeurteilung um die generelle Beurteilung der Eignung zum sicheren Führen eines Fahrzeugs, d.h. es gehe um die prognostische Einschätzung, inwieweit jemand mehr als jede andere Person der Gefahr ausgesetzt sei, sich in einem Zustand ans Steuer zu setzen, der das sichere Führen nicht mehr gewährleiste.