Gerade nach dem nachgewiesenen starken bis sehr starken Kokainkonsum im letzten halben Jahr vor der verkehrsmedizinischen Begutachtung erscheine das Gelingen eines sofortigen Konsumstopps jedenfalls nicht von vorneherein als geradezu sicher, wie es der Beschwerdeführer geltend mache. All diese Umstände seien in Bezug auf die Fahreignung kritisch zu bewerten und schlössen diese nachvollziehbar aus.