"Das sei nicht so schlau gewesen", wie er selber ausführe. Wenn es dem Beschwerdeführer jedoch selbst im Hinblick auf die für ihn äusserst wichtige Begutachtung vom 10. September 2019 nicht gelungen sei, auf den zeitnahen Konsum von Kokain zu verzichten (bzw. er darauf spekuliert habe, dass dies mit einer Haaranalyse nicht entdeckt werde), erscheine auch die Wahrscheinlichkeit erhöht, dass er unter Kokaineinfluss ein Motorfahrzeug führen werde.