Ausserdem habe der Beschwerdeführer auch nach der Rapportierung durch die Polizei noch weiter Kokain konsumiert, wenn auch angeblich weniger. Als Kontrollverlust zu werten sei sodann auch der Umstand, dass er selbst am Wochenende vor der verkehrsmedizinischen Untersuchung noch Kokain – nach eigener Angabe lediglich eine kleine Menge – konsumiert habe. Der Beschwerdeführer habe diesbezüglich angegeben, er sei in Bezug auf die verkehrsmedizinische Untersuchung von einer Haaranalyse ausgegangen, mit einer Urinprobenkontrolle habe er nicht gerechnet. "Das sei nicht so schlau gewesen", wie er selber ausführe.