Es habe sich um eine Vorladung als Auskunftsperson gehandelt, und es habe für ihn rein gar nichts Strafrechtliches dabeigehabt. Er habe im Strassenverkehr absolut nichts Rechtswidriges gemacht. Dass er die letzten drei Monate vor der Haaranalyse nichts oder nur ganz selten konsumiert habe, sei nicht korrekt. Da habe es ein Missverständnis im Bericht der Gutachterin gegeben. Er habe in dieser Zeit regelmässig an den Wochenenden Kokain konsumiert, bis zu 1 Gramm pro Wochenende, und er sei jeweils zuhause gewesen und habe das Auto nicht benutzt. Diese Phase habe ihre privaten Gründe gehabt und sei nun abgeschlossen.