B. Gegen den Entscheid des Strassenverkehrsamts erhob A.________ am 25. November 2019 (Datum des Poststempels) Verwaltungsgerichtsbeschwerde und stellte sinngemäss Antrag auf (teilweise) Aufhebung der Verfügung, indem er darum bittet, ihm den Führerausweis wieder zukommen zu lassen. Er macht geltend, bei der verkehrsmedizinischen Untersuchung am 10. September 2019 habe die Gutachterin klar festgestellt, dass keinerlei Auffälligkeiten, weder körperlicher noch psychischer Natur, Urteil V 2019 103 3