Ohne Nachweis einer mindestens sechsmonatigen Drogenabstinenz (inkl. Absolvieren von regelmässigen Suchtberatungsgesprächen) mit anschliessender Befürwortung der Fahreignung durch die Fachstelle Verkehrsmedizin Rotkreuz sei es A.________ gestützt auf Art. 17 Abs. 3 SVG verwehrt, wieder in den Besitz des Führerausweises zu gelangen.