A. Mit Verfügung vom 23. Oktober 2019 entzog das Strassenverkehrsamt des Kantons Zug A.________, Jahrgang 1977, den Führerausweis aller Kategorien (Sicherungsentzug) und machte die Wiederaushändigung des Ausweises von folgenden Bedingungen/Auflagen abhängig: - Einhaltung einer mindestens 6-monatigen Drogenabstinenz; - Regelmässige Gespräche bei einer Fachperson für Suchtfragen; - Durchführung einer erneuten verkehrsmedizinischen Abklärung der Fahreignung bei der Fachstelle Verkehrsmedizin Rotkreuz.