Demnach erkennt das Verwaltungsgericht: __________________________________ 1. Die Beschwerde wird abgewiesen. 2. Es werden keine Kosten erhoben. 3. Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen seit der schriftlichen Eröffnung beim Schweizerischen Bundesgericht in Lausanne Beschwerde in öffentlichrechtlichen Angelegenheiten eingereicht werden. 4. Mitteilung an die Rechtsvertreter des Beschwerdeführers (im Doppel) und an die Sicherheitsdirektion des Kantons Zug. Zug, 1. Dezember 2020