Soweit ersichtlich finden sich auch keine Urteile, welche die Leistungspflicht des Arbeitgebers als juristische Person im Sinne des OHG vorsehen. Es ist offensichtlich, dass das Instrument der Opferhilfe im Konnex Straftat– Täter als natürliche Person–Opfer aus dem Strafrecht heraus geschaffen wurde. Vorliegend existieren mit D.________ und E.________ zwei (rechtskräftig verurteilte) Täter, welchen die strafbare Handlung direkt zugerechnet werden kann. Die beiden Geschäftsführer trifft ein persönliches Verschulden. Sie hatten keinerlei Weisungen vom Arbeitgeber.