juristische Unterstützung für die Verfahren, die sich direkt aus der Straftat ergeben. Der Fachtechnischen Empfehlung der Schweizerischen Verbindungsstellen-Konferenz Opferhilfe (SVK-OHG) zur Vereinheitlichung und Konkretisierung der Praxis bezüglich Übernahme von Kosten für juristische Hilfe Dritter vom 22. Oktober 2019, S. 2 f., ist zudem zu entnehmen, dass dabei primär an die Vertretung im Strafverfahren, die Durchsetzung von Schadenersatz- und Genugtuungsansprüchen gegenüber der Täterschaft im Zivil- und Strafverfahren oder an versicherungsrechtliche Ansprüche zu denken ist.