B. Gegen diesen Entscheid liess A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer) am 14. November 2019 Verwaltungsgerichtsbeschwerde erheben und folgende Anträge stellen: "1. Es sei die Verfügung der Sicherheitsdirektion des Kantons Zug, Opferhilfestelle, vom 15. Oktober 2019 aufzuheben und es sei das Gesuch des Beschwerdeführers um Übernahme von Kosten eines bevorstehenden Zivilprozesses gegen die C.________ AG im Rahmen der längerfristigen Hilfe Urteil V 2019 100 3